sind Dashcams denn vor Gericht (sollte es soweit kommen) zulässig als Beweismittel ?
Ja, sind sie unter bestimmten Umständen. Das haben deutsche Gerichte in Urteilen bestätigt. Aber, nicht jede Dashcam ist kann verwendet werden, sie müssen die Aufzeichnungen in bestimmten Abständen überschreiben, müssen über einen Bewegungs- und Unfallsensor verfügen, der den Unfall dann automatisch als Video speichert. Weiter ist es nicht gestattet, die Aufzeichnungen auf sozialen Plattformen zu zeigen. (Datenschutz).
Zu Dir, Hanniball, die Dashcam hätte dir in Deinem Fall auch nicht genützt. Die schaltet sich nur während der Fahrt ein und zeichnet auf, also nicht beim parken, sie hat dann keine Stromversorgung. Es gibt allerdings auch Dashcams, die parken überwachen können, so wie auch meine Garmin 66W. Vorraussetzung ist aber der Einbau einer Stromversorgung der Dashcam durch eine Werkstatt, das Zubehör kann man miterwerben. Doch jetzt der Haken, Parküberwachung ist in Deutschland aus Datenschutzgründen mit einer Dashcam nicht erlaubt. Also ist dieser Aufwand sinnlos und illegal. Es sei denn, du kennst einen sehr guten Anwalt, der das vor Gericht durchkriegt. Ich nutze die Dashcam vor allem auf langen Strecken, um im Fall der Fälle eine Aufzeichnung zu haben.