Halogen auf LED umrüsten

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe dass ich hier in der Rubrik richtig bin.

    Leider hat der Arkana ja serienmässig Halogen Blinker und Rücklichter, es ist natürlich Geschmackssache, aber diese würde ich gerne auf LED Birnen auswechseln.


    Weiss jemand welche LED Glühbirnen (Fassung, Watt etc.) für den Arkana als Blinker und Rückfahrlicht passend sind und ob man diese so einfach auswechseln kann?

    Ich würde ja selbst nachschauen oder im Handbuch lesen, aber leider ist mein Arkana noch irgendwo im nirgendwo unterwegs.


    Vielleicht hat es ja sogar schon jemand umgerüstet oder hat es noch vor.

    Freue mich über euer Feedback.

  • Habe gerade im Online Handbuch gesehen, dass überall für den Wechsel der Halogen Glühbirnen steht: "Wenden Sie sich an ihren Vertragspartner" ...dass wäre ja mehr als ernüchternd um eine Glühbirne zu wechseln.


    Vielleicht weiss ja trotzdem jemand ob es "einfach" möglich ist.

  • Kannst du trotzdem ohne viel Aufwand selbst wechseln ;)


    Fahrtrichtungsanzeiger: 2x PY21W (BAU15S)

    Rückfahrscheinwerfer: 2x T15 W16W


    Zugang zum Fahrtrichtungsanzeiger:

    - Wartungsklappe links und rechts im Kofferraum raus

    - im Hohlraum nach 10er Mutter fühlen, welche die Rückleuchte hält und diese lösen

    - Leuchtmittel tauschen


    Zugang zum Rückfahrscheinwerfer:

    - über Wartungsklappe in der Heckklappenverkleidung (Rest ist selbsterklärend, wenn du es siehst)

  • Denk aber bitte dran, dass es keine Leuchtmittel für das Äußere Erscheinungsbild Bild des KFZ gibt, welche ein E-Prüfzeichen haben.


    Ergo würde die Betriebserlaubnis des KFZ erlöschen. Im Worstcase würdest du somit ohne Versicherungsschutz unterwegs sein.


    Im Innenraum ist es hingehen egal ob die Leuchtmittel ein E-Prüfzeichen haben, oder nicht.


    Soll nur ein Hinweis sein... Habe es damals bei einem aktuellen Clio gemacht, ist aufgefallen und hat mich eine Menge unnötiges Geld gekostet...

  • Grds. müsste heutzutage schon nen echter Fachmann kommen, der weiß, dass serienmäßig keine LEDs verbaut sind. Das fällt doch gar nicht mehr auf dass Blinker mittels LED blinken.


    Arkana R.S. Line TCe 160 EDC Fast Track, Valencia Orange, Garantieerweiterung auf 5 Jahre


  • Denk aber bitte dran, dass es keine Leuchtmittel für das Äußere Erscheinungsbild Bild des KFZ gibt, welche ein E-Prüfzeichen haben.


    Ergo würde die Betriebserlaubnis des KFZ erlöschen. Im Worstcase würdest du somit ohne Versicherungsschutz unterwegs sein.

    Das stimmt so leider nicht (mehr) und ist schon länger überholt. Ich versuche mich mal kurz zu fassen. Seit der Einführung des §19 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis nur noch aus 4 Gründen:


    - konkrete Gefährdung ist zu erwarten (abstrakte Gefahr genügt nicht)

    - Abgas- und Geräuschverhalten negativ beeinflusst

    - Änderung des genehmigten Typ

    - Auflagen und Einbauanweisungen missachtet


    Licht regelt der §49a StVZO und nach dem Grundsatz „lex specialis“ (das spezielle Gesetz vor dem Allgemeineren) richtet sich die Sanktionierung nach diesem Paragraphen. Der Tatbestandskatalog (TBNr.: 349136 zum Nachlesen) sieht 20€ Verwarngeld vor.


    Ein Erlöschen Betriebserlaubnis ist nur gegeben, wenn man eine konkrete Gefährdung begründen könnte, beispielsweise wenn das Signalbild durch andersfarbige Leuchten beeinträchtigt ist.

  • Das stimmt, ist natürlich Personenabhängig und fällt in den meisten Fällen selten bis gar nie auf.

    Ausser es wird wirklich bewusst danach gesucht oder es sind solche "Chinaleuchter" die manchmal ein halbes Stadion ausleuchten könnten ^^


    In diesem ständig ändernden Paragraphendschungel soll mal noch jemand durchsehen.

  • Ich widerspreche dem nur ungerne aber, es ließt sich im allgemeinen etwas anders.


    Dazu möchte ich nicht alles ausführlich hier niederschreiben sondern verlinke euch zwei Links aus der StVZO. Einmal diesen LINK1, dieser erklärt die Betriebserlaubnis und dieser LINK2 erklärt die Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze.


    Kurz gesagt, wenn die Leuchten anders wie in der ECE Bestimmung mit nicht genehmigten, für diese Bauart bestimmten Leuchtmittel genutzt werden, kann die Betriebserlaubnis sehr wohl entzogen werden, wenn auch nur Temporär, durch die Polizei oder auch dem TÜV.


    Wenn Leuchtmittel ohne die für den bestimmten Einsatzzweck abgenommenen Prüfzeichen genutzt werden, ist kein Ordnungsgemäßer Gebrauch gegeben, diese können den Scheinwerfer anders abstrahlen lassen, blenden etc., im schlimmsten Fall kann dadurch auch ein Auffahrunfall hervorgerufen werden, wenn man nicht mitbekommt, dass das Leuchtmittel abgeraucht ist, nicht mehr mit voller Leuchtstärke oder sogar falsch ausleuchtet.


    Was sagt dann die Versicherung oder ein Gutachter dazu wenn festgestellt wird, dass das Leuchtmittel in diesem Fall kein E-Prüfzeichen hatte?


    Ich rede hier vom Worstcase, will man wegen ein paar Euro sich diesen Stress antun und im schlimmsten Fall einen Schaden hervorrufen, weil einem die Optik stört, weil man ja so oft hinter dem eigenen Auto her fährt?


    Das muss jeder selbst entscheiden, ich persönlich habe die Erfahrung gemacht und widerspreche dir hiermit, das Ordnungsgeld müsste ich ebenfalls zahlen, die Betriebserlaubnis würde mir ebenfalls entzogen.


    Das ist meine persönliche Erfahrung und dementsprechend möchte ich andere vor genau diesem Erlebnis oder einem Schaden bewahren.


    In diesem Sinne, allen allzeit gute Fahrt.

    Einmal editiert, zuletzt von SiniMini ()