Halogen auf LED umrüsten

  • Zitat

    Dazu möchte ich nicht alles ausführlich hier niederschreiben sondern verlinke euch zwei Links aus der StVZO. Einmal diesen LINK1, dieser erklärt die Betriebserlaubnis und dieser LINK2 erklärt die Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze.


    Aua, mir stehen die Haare zu Berge bei solch' einer Laienjuristerei, Verzeihung. Was sind das für juristische Fachquellen auf die du dich berufst? Unter deinem Link 1 steht "kann" und diese Ausnahmesituation habe ich erläutert. Link 2 ist ein umkommentierter Gesetzestext. Bitte wissenschaftlich korrekt belesen (Primärquellen, juristische Fachzeitschriften, aktuelle Gesetzeskommentierungen) und keine Internetmeinungen ungeprüft übernehmen und verbreiten.


    Zitat

    Kurz gesagt, wenn die Leuchten anders wie in der ECE Bestimmung mit nicht genehmigten, für diese Bauart bestimmten Leuchtmittel genutzt werden, kann die Betriebserlaubnis sehr wohl entzogen werden, wenn auch nur Temporär, durch die Polizei oder auch dem TÜV.


    1. Weder die Polizei und noch viel weniger der TÜV können eine Betriebserlaubnis entziehen. Eine Betriebserlaubnis erlischt und die Entscheidung darüber trifft die sachlich bzw. originär zuständige Behörde, die Zulassungsstelle! Die Polizei hat in Deutschland zwei Aufgaben, welche sich aus dem Gesetz ergeben: Gefahrenabwehr (subsidär) und Strafverfolgung (originär). Diese kann im Rahmen der ihr zustehenden landesrechtlichen Gefahrenabwehrrechte die Weiterfahrt bei etwaigen Verdachtsmomenten untersagen (z.B. nach § 13 SOG LSA), ein Ordnungswidrigkeitverfahren einleiten, das Fahrzeug zu Beweiszwecken sicherstellen/beschlagnahmen und informiert die sachlich zuständige Behörde.
    Der TÜV ist eine eine von mehreren vom Staat mit hoheitlichen Aufgaben beliehenen Prüforganisationen. Dieser hat amtlich anerkannte Sachverständige und darf deine HU abnahmen und könnte im Zweifel ebenfalls die Zulassungsstelle informieren.

    Temporär kann eine Betriebserlaubnis nicht "entzogen" werden, weil sie schon während der verbotswidrigen Veränderung erlischt und nicht erst bei Feststellung entzogen wird.


    Zitat

    Wenn Leuchtmittel ohne die für den bestimmten Einsatzzweck abgenommenen Prüfzeichen genutzt werden, ist kein Ordnungsgemäßer Gebrauch gegeben, diese können den Scheinwerfer anders abstrahlen lassen, blenden etc., im schlimmsten Fall kann dadurch auch ein Auffahrunfall hervorgerufen werden, wenn man nicht mitbekommt, dass das Leuchtmittel abgeraucht ist, nicht mehr mit voller Leuchtstärke oder sogar falsch ausleuchtet.


    Was sagt dann die Versicherung oder ein Gutachter dazu wenn festgestellt wird, dass das Leuchtmittel in diesem Fall kein E-Prüfzeichen hatte?

    2. Die von dir beschriebene Situation (Blenden anderer Verkehrsteilnehmer) stellt ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach Variante 2 dar, sowie ich sie bereits beschrieben habe und dein "Link 1" wahrscheinlich mit "kann" meint. Dazu muss eine konkrete (= "sicher das") Gefahr der Gefährdung anzunehmen sein, keine abstrakte (= "es könnte"), was im Zweifel sehr schwer zu begründen ist. Man sollte seine eingesetzten Leuchtmittel also mit gesundem Menschenverstand beurteilen: "Ist es zu hell? Ist es zu dunkel? Blende ich durch den Abstrahlwinkel andere?"


    Die Gutachteranmerkung ist nicht-öffentliches Recht (Beziehung: Bürger-Bürger), sogenanntes Zivilrecht, mit dem ich mich nur rudimentär auskenne. Ich spreche bis jetzt nur vom öffentlichen Recht (Beziehung: Staat-Bürger), nach welchem ein Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Leuchtmitteln in fast allen Fällen rechtlich nicht (mehr) möglich ist. Inwiefern sich ein Nicht-Erlöschen der Betriebserlaubnis auf den Versicherungsschutz auswirkt, kann jeder selbst beurteilen.


    Zitat

    Das muss jeder selbst entscheiden, ich persönlich habe die Erfahrung gemacht und widerspreche dir hiermit, das Ordnungsgeld müsste ich ebenfalls zahlen, die Betriebserlaubnis würde mir ebenfalls entzogen.

    3. Wie lange ist der Vorfall her? Vor der besagten Novellierung der StVZO?

    Es handelt sich um ein Rechtsgebiet, in dem sich sehr wenige auskennen. Auch Volljuristen (Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte) nicht. Jeder Polizeibeamte kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten, ob dieses rechtlich möglich ist oder nicht. Dieses wird von der zuständigen Behörde, der jeweiligen Bußgeldstelle, ohne Prüfung verfolgt, wenn nicht fundamentiert im Rahmen der Einlegung von Rechtsmitteln, namentlich Einspruch, dagegen vorgegangen wird. Erst dann lenkt die Bußgeldstelle meistens ein oder im Zweifel ein Richter. Wir haben in Deutschland zwar die vermutlich beste und rechtlich sauberste Polizei weltweit, allerdings sind auch die Beamten weder Volljuristen noch von Fehlern frei. Zwischen > 220h Arbeitsstunden, sich Bespucken lassen und der nächsten Schicht bleibt oft nicht viel Zeit sich mit neuen Rechtsentwicklungen zu beschäftigen.


    Ich hoffe damit Unwahrheiten aus dem Weg geräumt und Rechtssicherheit für dieses Thema geschaffen zu haben für einen erfolgreichen Umbau ohne Angst! 8)

  • oha, die Herren Juristen sind voll in Fahrt 8|


    Jetzt aber mal zum technischen. Funktioniert der Umbau auf LED-Leuchten ohne weiteres? Aus früheren Zeiten weiß ich noch, daß das nicht ohne weiteres gegangen ist. Da ist das Relais aus dem Tritt gekommen =O . Auch bei der BMW, zugegebenermaßen nicht ganz neu, ist das Steuergerät nicht ohne Umprogrammieren klargekommen. Also kurz und bündig, geht das an heutigen Auto's bzw Steuergeräten?

    Arkana Intens, 140PS, City-Winterpaket, rot, abnehmbare AHK

    Gekauft am 22.12.21

    Bekommen am 05.01.22

    Wenn es sportlich flott sein soll BMW K1200S


  • Ich habe auch grade festgestellt, dass der Link1 nicht korrekt war, ich habe dort den falschen Link korrigiert.


    Zudem war mir nicht bewusst das die Quelle StvZO.de so Fachlich falsch ist, dass diese zu nichts zu gebrauchen ist.


    Natürlich bin ich kein Fachjurist und auf diesem Gebiet Laie, trotz allem habe ich diese Erfahrung gemacht und teile Sie.


    Das die Polizei einem die Betriebserlaubnis nicht entziehen kann ist mir ebenfalls neu, da auch die Polizei als Verwaltungstechnisches Organ funktioniert.


    Deshalb wie schon gesagt, wer's machen möchte soll es machen, derjenige der sich die Kopfschmerzen ersparen möchte, wegen ein paar Euro Funzeln und den ggfs. hohen Aufwand, der sollte es lieber lassen.


    Allen einen schönen Sonntag.

  • oha, die Herren Juristen sind voll in Fahrt 8|


    Jetzt aber mal zum technischen. Funktioniert der Umbau auf LED-Leuchten ohne weiteres? Aus früheren Zeiten weiß ich noch, daß das nicht ohne weiteres gegangen ist. Da ist das Relais aus dem Tritt gekommen =O . Auch bei der BMW, zugegebenermaßen nicht ganz neu, ist das Steuergerät nicht ohne Umprogrammieren klargekommen. Also kurz und bündig, geht das an heutigen Auto's bzw Steuergeräten?

    Grundsätzlich geht es schon, es erfordert aber mittlerweile oft den "CANBUS" Standard und integriete Wiederstände, damit keine Fehlermeldungen auftauchen, kein Flackern entsteht usw.


    In den meisten Fällen ist das wie gesagt kein Problem und habe ich schon öfters umgerüstet.

    Aber wie so oft muss es leider nicht immer zu 100% heißen, dass es funktioniert, auch wenn CANBUS dabei steht, da jedes Fahrzeug, Fassungen und LEDs etwas verschieden sind.


    Mal abgesehen von der rechtlichen Seite ob offiziell erlaubt oder nicht, habe ich zumindest vor beim Arkana die Halogen Leuchten (Blinklicht, Rückfahrlicht und Bremslicht) gegen LEDs auszutauschen.

    Gerne kann ich mal für diejenigen, die es interessiert, darüber berichten wenn der Arkana bald da ist und die LEDs verbaut sind.

  • Eigentlich nicht. Canbus oder integrierte Widerstände sollten fast alle haben, dass die überhaupt in modernen Autos laufen. Im Zweifel: Probieren geht über Studieren. Man sieht ja auf Ebay und Co. nicht wie gut die Lichtausbeute ist :S