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Aua, mir stehen die Haare zu Berge bei solch' einer Laienjuristerei, Verzeihung. Was sind das für juristische Fachquellen auf die du dich berufst? Unter deinem Link 1 steht "kann" und diese Ausnahmesituation habe ich erläutert. Link 2 ist ein umkommentierter Gesetzestext. Bitte wissenschaftlich korrekt belesen (Primärquellen, juristische Fachzeitschriften, aktuelle Gesetzeskommentierungen) und keine Internetmeinungen ungeprüft übernehmen und verbreiten.
ZitatKurz gesagt, wenn die Leuchten anders wie in der ECE Bestimmung mit nicht genehmigten, für diese Bauart bestimmten Leuchtmittel genutzt werden, kann die Betriebserlaubnis sehr wohl entzogen werden, wenn auch nur Temporär, durch die Polizei oder auch dem TÜV.
1. Weder die Polizei und noch viel weniger der TÜV können eine Betriebserlaubnis entziehen. Eine Betriebserlaubnis erlischt und die Entscheidung darüber trifft die sachlich bzw. originär zuständige Behörde, die Zulassungsstelle! Die Polizei hat in Deutschland zwei Aufgaben, welche sich aus dem Gesetz ergeben: Gefahrenabwehr (subsidär) und Strafverfolgung (originär). Diese kann im Rahmen der ihr zustehenden landesrechtlichen Gefahrenabwehrrechte die Weiterfahrt bei etwaigen Verdachtsmomenten untersagen (z.B. nach § 13 SOG LSA), ein Ordnungswidrigkeitverfahren einleiten, das Fahrzeug zu Beweiszwecken sicherstellen/beschlagnahmen und informiert die sachlich zuständige Behörde.
Der TÜV ist eine eine von mehreren vom Staat mit hoheitlichen Aufgaben beliehenen Prüforganisationen. Dieser hat amtlich anerkannte Sachverständige und darf deine HU abnahmen und könnte im Zweifel ebenfalls die Zulassungsstelle informieren.
Temporär kann eine Betriebserlaubnis nicht "entzogen" werden, weil sie schon während der verbotswidrigen Veränderung erlischt und nicht erst bei Feststellung entzogen wird.
ZitatWenn Leuchtmittel ohne die für den bestimmten Einsatzzweck abgenommenen Prüfzeichen genutzt werden, ist kein Ordnungsgemäßer Gebrauch gegeben, diese können den Scheinwerfer anders abstrahlen lassen, blenden etc., im schlimmsten Fall kann dadurch auch ein Auffahrunfall hervorgerufen werden, wenn man nicht mitbekommt, dass das Leuchtmittel abgeraucht ist, nicht mehr mit voller Leuchtstärke oder sogar falsch ausleuchtet.
Was sagt dann die Versicherung oder ein Gutachter dazu wenn festgestellt wird, dass das Leuchtmittel in diesem Fall kein E-Prüfzeichen hatte?
2. Die von dir beschriebene Situation (Blenden anderer Verkehrsteilnehmer) stellt ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach Variante 2 dar, sowie ich sie bereits beschrieben habe und dein "Link 1" wahrscheinlich mit "kann" meint. Dazu muss eine konkrete (= "sicher das") Gefahr der Gefährdung anzunehmen sein, keine abstrakte (= "es könnte"), was im Zweifel sehr schwer zu begründen ist. Man sollte seine eingesetzten Leuchtmittel also mit gesundem Menschenverstand beurteilen: "Ist es zu hell? Ist es zu dunkel? Blende ich durch den Abstrahlwinkel andere?"
Die Gutachteranmerkung ist nicht-öffentliches Recht (Beziehung: Bürger-Bürger), sogenanntes Zivilrecht, mit dem ich mich nur rudimentär auskenne. Ich spreche bis jetzt nur vom öffentlichen Recht (Beziehung: Staat-Bürger), nach welchem ein Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Leuchtmitteln in fast allen Fällen rechtlich nicht (mehr) möglich ist. Inwiefern sich ein Nicht-Erlöschen der Betriebserlaubnis auf den Versicherungsschutz auswirkt, kann jeder selbst beurteilen.
ZitatDas muss jeder selbst entscheiden, ich persönlich habe die Erfahrung gemacht und widerspreche dir hiermit, das Ordnungsgeld müsste ich ebenfalls zahlen, die Betriebserlaubnis würde mir ebenfalls entzogen.
3. Wie lange ist der Vorfall her? Vor der besagten Novellierung der StVZO?
Es handelt sich um ein Rechtsgebiet, in dem sich sehr wenige auskennen. Auch Volljuristen (Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte) nicht. Jeder Polizeibeamte kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten, ob dieses rechtlich möglich ist oder nicht. Dieses wird von der zuständigen Behörde, der jeweiligen Bußgeldstelle, ohne Prüfung verfolgt, wenn nicht fundamentiert im Rahmen der Einlegung von Rechtsmitteln, namentlich Einspruch, dagegen vorgegangen wird. Erst dann lenkt die Bußgeldstelle meistens ein oder im Zweifel ein Richter. Wir haben in Deutschland zwar die vermutlich beste und rechtlich sauberste Polizei weltweit, allerdings sind auch die Beamten weder Volljuristen noch von Fehlern frei. Zwischen > 220h Arbeitsstunden, sich Bespucken lassen und der nächsten Schicht bleibt oft nicht viel Zeit sich mit neuen Rechtsentwicklungen zu beschäftigen.
Ich hoffe damit Unwahrheiten aus dem Weg geräumt und Rechtssicherheit für dieses Thema geschaffen zu haben für einen erfolgreichen Umbau ohne Angst!