Hallo Sascha,
vielen Dank für Deine Antwort! Tatsächlich war mir nicht bewusst, dass ausschließlich Vertragswerkstätten Rückrufaktionen durchführen dürfen.
Ich wende mich mal demnächst an meine Freie, ob die wenigstens eine Info darüber bekommen
LG
Hallo Sascha,
vielen Dank für Deine Antwort! Tatsächlich war mir nicht bewusst, dass ausschließlich Vertragswerkstätten Rückrufaktionen durchführen dürfen.
Ich wende mich mal demnächst an meine Freie, ob die wenigstens eine Info darüber bekommen
LG
Hallo Herby,
dass Du darüber nichts findest ist schon klar, es handelt sich nicht um eine Rückrufaktion (wird im Volksmund nur so genannt) sondern um eine "freiwillige Serviceaktion des Herstellers zur Verbesserung der Produktqualität" (bei Renault "blaue Aktion"). Ein Hersteller kann das Kraftfahrtbundesamt einschalten, um Halterdaten ermitteln und die Briefe verschicken zu lassen, dann spricht man von einem freiwilligen Rückruf. Darüber hinaus gibt es noch einen sicherheitsrelevanten Rückruf (wenn ein gravierender Schaden droht, bei Renault eine "rote Aktion", ist dann auch in MyRenault und der Renault App hinterlegt), dieser wird vom Kraftfahrtbundesamt überwacht und zwingt Hersteller und Halter zum Handeln, der Hersteller muss eine Lösung erarbeiten, dem Kraftfahrtbundesamt diese vorlegen und der Halter muss in die Werkstatt, die Arbeit durchführen lassen, sonst folgt ein 2. Schreiben mit einer Frist, verstreicht diese, wird das Auto von Amtswegen stillgelegt.
Das was da an unseren Arkana's gemacht wurde, ist also nichts so dramatisch wichtiges, wird mal eben so mit gemacht, wenn das Auto in der Werkstatt ist.