Alles anzeigenSo, ich kann mal ein Update geben...
Also ich habe nun tatsächlich ziemlich viel mit Renault korrespondiert und im Endeffekt haben die mich wieder an den Händler zurück überwiesen. Garantie bzw. Übernahme der vollständigen Reparaturkosten wurde weiterhin abgelehnt.
Der Händler bzw. die Werkstatt selbst ist sich gar nicht sicher, ob es tatsächlich an der Batterie liegt oder irgendwas an der Software etc. krumm ist. Er zeigt ja - wie ursprünglich geschrieben - nicht mal irgendeinen Grund im Display (so wie früher), wieso die Start-Stopp genau in diesem Moment nicht funktioniert.
Renault schreibt selbst auf seiner Webseite zur Hybridbatterie:
"Die Traktionsbatterie bei einem Hybrid von Renault zählt wie der Motor zum Ausstattungsumfang des Fahrzeugs und ist bereits im Preis enthalten. Renault gewährt auf die Antriebsbatterie eine Garantie von acht Jahren bzw. 160.000 Kilometer mit einer Mindestkapazität von 66 Prozent."
(https://blog.renault.de/hybrid…rten-auf-wichtige-fragen/)
Das sollte auch für den Mild-Hybrid geben, da es keinerlei Einschränkung gibt.
Ich habe den Auszug nun noch einmal an den Händler gegeben und er versucht nun noch einmal zu reklamieren, da er weiterhin nicht versteht, wieso es trotz Plus-Garantie keine vollständige Kostenübernahme gibt.
Am Ende bleibt mir vermutlich nur ein Weg zum Anwalt...
Hallo darthi,
ich befürchte, das wird nicht so einfach werden und ob der Weg zum Anwalt das gewünschte Ergebnis bringt, ist fraglich.... .
Zum einem gilt die 8Jahre/160000km Garantie bei Renault laut der FAQ für die Traktions- bzw. Antriebsbatterie (siehe Snapshot) und das bedeutet, das sie maßgeblich für den Antrieb des Fahrzeugs verantwortlich sein muss:
Garantie_Traktionsbatterie.jpg
Die 13V Li-Ionen Batterie (10Ah bzw.130Wh) des Mild-Hybrid (TCe140 bzw. TCe160) ist streng genommen keine Traktionsbatterie, da sie nicht maßgeblich für den Antrieb des Fahrzeuges erfordlich ist. Es ist die Fahrbereitschaft des Mild-Hybrids bei Renault ohne Verfügbarkeit der 13V Li-Ionen Batterie trotzdem gegeben. Im Gegensatz dazu ist der Vollhybrid bzw. der Plugin-Hybrid von Renault nicht fahrbereit, sollte die Traktionsbatterie (1,2kWh/240V bei Vollhybrid (HEV) bzw. 9,8kWh/400V bei Plugin-Hybrid (PHEV)) ausfallen. Da beide Versionen immer mit dem elektrischen Antriebs-E-Motor starten (49PS beim HEV und 68PS beim PHEV) wird hier von Renault entsprechend eine längere Garantiezeit mitgegeben. Die Fahrbereitschaft ausschließlich mit dem Verbrennungsmotor ist bei diesen Varianten nicht möglich. Diese trifft beim Mild-Hybrid jedoch nicht zu, die 13V Li-Ionen Batterie ist somit ebenso wie die Standard 12V-EFB/AGM Batterie des Hauptstromkreislaufs als Verschleißteil definiert (somit gelten max. 24Monate Herstellergarantie). Dummerweise ist das Gebrechen laut Deinen Aussagen erst nach den 24 Monaten Herstellergarantie aufgetreten.
Wenn ich mir nun die Renault Plus Garantie (5 Jahre) ansehe, dann wird auf der Webseite entsprechend darauf hingewiesen, dass Verschleißteile von der erweiterten Garantie ausgenommen sind (siehe https://www.renault.de/geschaeftskunden/garantie.html) bzw. der Snapshot hier:
Eine Anfrage bei Renault Österreich hat übigens das Ergebnis geliefert, das meine Annahme korrekt ist und die 13V Li-Ionen Batterie keine Traktionsbatterie ist.
Vielleicht kannst Du Dich mit Deinem auf ein Entgegenkommen bei der Preisgestaltung für die Reparatur einigen. Wenn Du einen guten Anwalt hast, der bei der Ausgangslage Dir aber einen entsprechenden Erfolg liefert, ist es natürlich auch gut ..... .
Beste Grüße und gutes Gelingen
Helmut