Ich hab das mit einem unabhängigen Händler speziell erwähnt (in meinem Fall ein sehr kundenbezogener, Ex-Renaulthändler, der die Fehler dann festgestellt hat),
weil das das Fahrzeug verkaufende Autohaus mir suggeriert hat, das alles in Ordnung wäre - was nicht gestimmt hat, die haben den Fehlerspeicher immer nur gelöscht.
Das muss bei deinem Händler ja nicht zutreffen.
Ich würde an deiner Stelle wegen der Mängelanzeige nicht zu lange warten, da die Zeit und die gefahrenen km speziell bei Kupplungsthemen gegen dich arbeiten.
Wie lange ist die Gewährleistung für das Fahrzeug laut Kaufvertrag gültig?
Regulär sind es ja zwei Jahre, diese werden aber bei Gebrauchtwagen gerne auf ein Jahr verkürzt, was du bei Kauf unterschreiben musst.
Grüße